Häufige Fragen zu den Online-Produkten

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Online-Kredit zu beantragen?
  • Das Mindestalter bei Vertragsabschluss beträgt 18 Jahre, die Rückzahlung eines Online-Kredites muss bis zum Ende des 75 Lebensjahres des Antragsstellers erfolgen.
  • Hauptwohnsitz in Österreich.
  • Sie stehen in einem unbefristeten, unselbstständigen und ungekündigten Dienstverhältnis (Mindestbeschäftigungsdauer 6 Monate) bei einem österreichischen Dienstgeber.
  • Ihr Lohn bzw. Gehalt wird in Euro ausbezahlt.
  • Sie leisten keine Zahlungen an Inkassounternehmen, haben kein eingeleitetes Insolvenzverfahren und gegen Sie wurde keine Restschuldbefreiung eingeleitet.
  • Zur Identifizierung ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis) erforderlich.
  • Umschuldungen von bereits bestehenden Filialkrediten (zum Zeitpunkt der Beantragung) bei der Austrian Anadi Bank AG sind nicht zulässig.

 

Ich bin Pensionist. Kann ich einen Online-Kredit beantragen?

Ja, auch für Pensionisten ist eine Kreditbeantragung jederzeit online möglich. Bitte beachten Sie, dass die Rückzahlung Ihres Kredites vor dem vollendeten 75. Lebensjahr erfolgen muss.

 

Welche Dokumente benötige ich für meinen Online-Kreditantrag?

Für eine rasche Abwicklung Ihres Kreditantrags werden die Kontoauszüge der letzten 3 Monate benötigt. Zusätzlich ist zur Identifizierung ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein im Scheckkartenformat) erforderlich. Sollten Sie sich für eine Umschuldung entschieden haben ist zudem die Saldobestätigung des abzudeckenden Kredites vorzulegen.

 

Wie funktioniert der Online-Kontoblick?

Beim Online-Kontoblick werden Kontoumsätze der letzten 90 Tage automatisiert abgerufen. Der einmalige Kontoabruf erfolgt gesichert, verschlüsselt und ohne Speicherung der Anmeldedaten. Für die erfolgreiche Durchführung des Kontoblicks sind nur zwei Dinge zu tun: Bestätigung der Datenschutzbestimmungen und Zustimmung zum einmaligen Kontoabruf.

Die Zustimmung zum Kontoabruf erfolgt im gewohnten Internetbanking des Kunden. Der Kunde wird direkt in sein Internetbanking weitergeleitet, wo er die Zustimmung mittels TAN-Zeichnung bestätigt. Nach erteilter Zustimmung werden die für den Kreditantrag erforderlichen Kontoumsätze automatisiert abgerufen. Das Hochladen von Kontoauszügen entfällt.

 

Wie kann ich meine Unterlagen hochladen?

Ihre Unterlagen können Sie im Rahmen der Online-Antragsstrecke hochladen. Die Upload Möglichkeit steht Ihnen nach der Absendung Ihres Kreditantrags zur Verfügung. Zusätzlich erhalten Sie von uns einen Link an Ihre E-Mail Adresse übermittelt, der Ihnen die Möglichkeit bietet, fehlende Unterlagen binnen 14 Tagen nachzureichen.

 

Ich habe meinen Kreditantrag abgeschickt. Wie geht es weiter?

Die Austrian Anadi Bank AG wird die übermittelten Unterlagen, die von Ihnen gemachten Angaben sowie ihre Bonität umfassend prüfen.

Sind alle Voraussetzungen für eine Kreditvergabe erfüllt, kann die Austrian Anadi Bank AG Ihren Kreditantrag innerhalb von zwei Wochen ab der Beantragung des Online-Kredits annehmen. Im Falle der Annahme des Kredites erhalten Sie ein Annahmeschreiben per E-Mail. Kreditvertrag wird keiner mehr verschickt. Die Annahme Ihres Kreditantrages setzt Ihre positive Identifikation innerhalb der Annahmefrist voraus (nähere Infos finden Sie hier).

Haben Sie im Rahmen des Kreditantrags falsche Angaben gemacht oder fällt Ihre Kreditprüfung negativ aus, wird die Austrian Anadi Bank AG den Kreditantrag nicht annehmen.

 

Wann erfolgt die Kreditauszahlung?

Hat die Austrian Anadi Bank AG Ihren Kreditantrag angenommen, wird die beantragte Kreditsumme innerhalb von zwei Bankarbeitstagen auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.

 

Ist eine vorzeitige Rückzahlung des Online-Kredits möglich?

Sie haben jederzeit die Möglichkeit Ihren Online-Kredit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzuzahlen, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen.

 

Kann ich einen Online-Kredit auch zu zweit beantragen?

Nein, ein Online-Kredit wird nur an einen Kreditnehmer vergeben.

 

Wie kann ich meinen Online-Kredit vorzeitig zurückzahlen?

Für das vorzeitige Zurückzahlen Ihres Online-Kredits, fordern Sie via E-Mail an austrian@anadibank.com - und unter Bekanntgabe des geplanten Rückzahlungszeitpunktes - eine Restsaldobestätigung Ihres Online-Kreditkontos an. Nach Erhalt der Restsaldobestätigung, zahlen Sie bitte den dort angeführten Betrag zum bekanntgegebenen Termin auf Ihr Kreditkonto ein.

 

Sind Kreditraten die z.B. an ein Versandhaus bezahlt werden anzugeben?

Ja, alle bestehenden Kreditraten, die Sie aktuell bezahlen, sind im Online-Kreditantrag anzugeben (Punkt „Ich habe bestehende Kredite/Kreditraten“).

 

Kann ich von einem Online-Kredit zurücktreten?

Sie können innerhalb von 14 Tagen ab Abschluss des Kreditvertrages ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Wenn Sie zurücktreten, müssen Sie einen bereits ausbezahlten Kredit - samt der seit der Auszahlung angefallenen Zinsen - zurückzahlen.

 

Kann ich einen bestehenden Online-Kredit erhöhen?

Nein, die Erhöhung eines bestehenden Online-Kredits ist nicht möglich. Sie können einen neuen Online-Kredit beantragen oder ein persönliches Beratungsgespräch in einer unserer Filialen vereinbaren, um eine individuelle Lösung für Sie zu finden.

 

Wie kann ich mich identifizieren?

Für eine rechtsgültige Vertragsbeziehung und zu Ihrer Sicherheit sind wir verpflichtet, die persönlichen Angaben auf ihre Korrektheit genauestens zu überprüfen. Zur Prüfung Ihrer Identität stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Entweder per 1-Cent Überweisung über das Internetbanking Ihrer Bank oder per Video täglich von 7:00 – 22:00 Uhr.

 

Wie funktioniert die Identitätsprüfung per 1-Cent Überweisung?

Mit einer 1-Cent Überweisung über das Internetbanking Ihrer Bank können Sie sich rund um die Uhr identifizieren (es erfolgt keine Refundierung). Sie benötigen ein österreichisches Girokonto mit Internetbanking, das auf Ihren Namen lautet (kein Gemeinschaftskonto). Sollten Sie Pop-Up Blocker verwenden, deaktivieren Sie diesen bitte kurzfristig. Nach Eingabe Ihrer Ausweisdaten laden Sie eine Kopie oder ein Foto ihres gültigen Lichtbildausweises (Reisepass/Personalausweis) hoch. Danach melden Sie sich im Internetbanking Ihrer Bank an und führen die 1-Cent Überweisung durch.

 

Wie funktioniert die Identitätsprüfung per Video?

Für die Identitätsprüfung per Video  benötigen Sie ein entsprechendes gängiges Endgerät (PC, Laptop, Tablet oder Smartphone), einen Internetbrowser (Chrome, Firefox etc.), eine Kamera und ein Mikrofon, eine stabile Internetverbindung, ein Mobiltelefon - um per SMS einen Code zu erhalten - und einen gültigen Reisepass, Personalausweis oder Führerschein im Scheckkartenformat.

Bitte deaktivieren Sie den Popup-Blocker Ihres Browsers, damit eine Verbindung zu unserem Kooperationspartner WebID Solutions hergestellt werden kann. Ein Mitarbeiter leitet Sie schrittweise durch den Prozess und prüft Ihre Daten und Ihr Ausweisdokument.

Was tun, wenn die Identitätsprüfung per Video nicht funktioniert?

Es kann vorkommen, dass die Mitarbeiter unseres Kooperationspartners WebID Solutions ausgelastet sind und somit Ihren Videocall nicht annehmen können. Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut oder wählen Sie alternativ eines der anderen Verfahren zur Identitätsprüfung.

 

Sie können die Kreditrate nicht mehr bezahlen?

Wenn Sie die Raten Ihres Privatkredits nicht mehr bezahlen können, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Wir finden eine individuelle Lösung für Sie.

 

Wie erfahre ich unverbindlich, zu welchen Konditionen ein Kredit verfügbar ist?

Der Anadi Kreditrechner ist eine einfache Methode, um schnell, unverbindlich und unkompliziert zu prüfen, zu welchen Konditionen bzw. zu welcher monatlichen Kreditrate ein Kredit für Ihr Vorhaben verfügbar ist. Erfahren Sie hier, worauf Sie bei der Verwendung eines Kreditrechners achten müssen und warum unser Anadi Bank Kreditrechner alle Infos bietet, die Sie für Ihr Kreditvorhaben brauchen.

 

 
Wer kann ein Online-Sparen eröffnen?

Voraussetzungen für die Kontoeröffnung:

  • natürliche Person
  • vollendetes 18. Lebensjahr
  • Deviseninländer
  • Hauptwohnsitz in Österreich
  • zur Identifizierung geeigneter, gültiger Lichtbildausweis

 

Kann ein Online-Sparen auch von einer Firma oder einem Verein eröffnet werden?

Nein, dasOnline-Sparen kann nur von natürlichen Personen als Einzelkonto eröffnet werden.

Wie und wann kann ich über das Online-Sparen verfügen?

Überweisungen auf Ihr Referenzkonto können Sie schnell & einfach mittels Internetbanking tätigen:

  • Wählen Sie im Schnellzugang den Menüpunkt „Eigenübertrag“ aus.
  • Ihr Referenzkonto wird automatisch belegt.
  • Befüllen Sie die Maske mit den gewünschten Daten und klicken Sie auf "Auftrag absenden".
  • Der Auftrag muss nur noch mittels mobileTAN in der Unterschriftenmappe gezeichnet werden.
     
Wie sicher ist mein Kapital auf dem Online-Sparen?

Welche Einlagen sind von der Einlagensicherung erfasst?

Grundsätzlich sind sämtliche Guthaben auf allen verzinsten oder unverzinsten Konten oder Sparbüchern, wie z.B. Gehalts und Pensionskonten, sonstige Girokonten, Festgelder, Kapitalsparbücher oder täglich fällige Sparbücher, erstattungsfähig.

Bis zu welchem Betrag ist mein Guthaben gesichert?
Ihr Guthaben (samt Zinsen) ist bis zu einem Auszahlungshöchstbetrag von EUR 100.000,-- pro Kreditinstitut und pro Person gesichert. Dieser Schutz besteht unabhängig von der Anzahl der Konten bzw. Sparbücher bei dem betroffenen Institut.

Was sind zeitlich begrenzt gedeckte Einlagen?
In bestimmten Fällen können Sie bei der Sicherungseinrichtung innerhalb von 12 Monaten nach Eintritt des Sicherungsfalls den Antrag stellen, dass Ihr Guthaben über den generellen Höchstbetrag von EUR 100.000,-- hinaus bis insgesamt EUR 500.000,-- zu erstatten ist. Dazu müssen Sie der Sicherungseinrichtung nachweisen, dass Ihre Einlage entweder - aus Immobilientransaktionen im Zusammenhang mit privat genutzten Wohnimmobilien stammt, oder - gesetzlich vorgesehene soziale Zwecke erfüllt und an bestimmte Lebensereignisse von Ihnen anknüpft, wie etwa Heirat, Scheidung, Pensionsantritt, Kündigung, Entlassung, Invalidität oder Tod, oder - auf der Auszahlung von Versicherungsleistungen oder Entschädigungszahlungen für aus Straftaten herrührende Körperschäden oder falscher strafrechtlicher Verurteilung beruht. In allen Fällen muss der Sicherungsfall innerhalb von zwölf Monaten nach Gutschrift des Betrags oder nach dem Zeitpunkt, ab dem diese Einlage auf rechtlich zulässige Weise übertragen werden kann, eintreten.

Gibt es einen Selbstbehalt?
Nein. Bei der Einlagensicherung gibt es weder bei natürlichen Personen noch bei nicht-natürlichen Personen einen Selbstbehalt.

Sind auch meine Zinsansprüche gesichert?
Ja. Auch die vom Kreditinstitut bis zum Eintritt des Sicherungsfalls für Ihr Guthaben zu zahlenden Zinsen sind von der Einlagensicherung umfasst und werden in den Auszahlungshöchstbetrag eingerechnet.

Kann mein Guthaben sowohl als gedeckte Einlage im Rahmen der Einlagensicherung als auch als sicherungspflichtige Forderung aus Wertpapiergeschäften im Rahmen der Anlegerentschädigung entschädigt werden?
Nein. Ein Anspruch auf doppelte Entschädigung besteht nicht. Forderungen aus Guthaben von Konten, die sowohl als gedeckte Einlage als auch als sicherungspflichtige Forderung aus Wertpapiergeschäften entschädigt werden könnten, sind im Rahmen der Einlagensicherung zu entschädigen. Bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme können Ansprüche aus Einlagensicherung und Anlegerentschädigung unabhängig voneinander geltend gemacht werden, eine Zusammenrechnung findet nicht statt.

Hier finden Sie weitere Antworten zum Thema Einlagensicherung und Anlegerentschädigung..

Wieviel kann ich maximal beim Online-Sparkonto anlegen?

Die Maximaleinlage pro Kunde beträgt EUR 500.000,-.

Kann ich mehrere Online-Sparkonten eröffnen?

Jeder Kunde kann maximal fünf Online-Sparkonten eröffnen.

Wie kann ich meinen Namen und meine Adresse beim Anadi Online-Sparen ändern?

Eine Namens- und Adressänderung sowie eine Änderung des Referenzkontos können Sie in den Änderungsformularen vornehmen.

 
Ich habe keine österreichische Staatsbürgerschaft, lebe und arbeite aber in Österreich. Kann ich trotzdem ein Online-Konto eröffnen?

Ja.

Wie hoch ist meine Einkaufsreserve beim Anadi Online-Konto?

Bei positiver Bonitätsprüfung und nach 3 Gehalts-/Lohn-/Pensionseingängen von mind. EUR 300,00 pro Monat richten wir Ihnen eine Einkaufsreserve ein.

Kann ich das Anadi Online-Konto als Gemeinschaftskonto führen?

Ja, das Anadi Online-Konto kann mit bis zu zwei einzel verfügungsberechtigten Personen geführt werden. Die Ernennung von Zeichnungsberechtigten ist ausgeschlossen.

Wo kann ich Bargeld beheben?

Kostenlose Bargeldbehebungen sind an jedem ausgewiesenen Bargeldautomaten bis max. 400 Euro pro Tag möglich.
Kostenpflichtig ist die Bargeldbehebung am Schalter in unseren Filialen.
Weitere Informationen entnehmen Sie den „Konditionen und Bedingungen Online-Konto“.

Sind Bareinzahlungen auf mein Online-Konto in jeder Anadi-Filiale möglich?

Die Bareinzahlung auf das Online-Konto ist in jeder Anadi-Filiale möglich. Wenn Sie die Transaktion am Schalter vornehmen, fallen Spesen an.
Weitere Informationen entnehmen Sie den „Konditionen und Bedingungen Online-Konto“.

Wie hoch ist das Verfügungslimit der inkludierten kostenlosen Debitkarte?

Auf Ihrer Debitkarte haben Sie folgende Standardslimite.
Bargeldbehebung an Bankomaten: EUR 400,- / Tag
Bezahlen an Verkaufsstellen: EUR 1.100,- / Woche
Eine Erhöhung der Limits ist nicht möglich. Die Bestellung der beantragten Debitkarte erfolgt durch die Anadi Bank unmittelbar nach Online-Kontoeröffnung.

Besteht die Möglichkeit, dass ich eine zweite Debitkarte bekomme?

Selbstverständlich kann für den zweiten verfügungsberechtigten Kontoinhaber eine Debitkarte beantragt werden. Einfach via Nachricht im Internetbanking den Bestellwunsch aufgeben. Die Debitkarte mit Standardverfügungslimit für einen Kontoinhaber ist kostenlos. Die zweite Debitkarte ist kostenpflichtig. Hier finden Sie die Gebühren zur Debitkarte.

Wie kann ich meine Debitkarte/Kreditkarte sperren?
Sperre der Debitkarte

Der Verlust oder der Diebstahl bzw. eine missbräuchliche Verwendung Ihrer Debitkarte sollte sofort gemeldet werden:

  • Persönliche und sofortige Sperrung über Ihr Internetbanking durch Sie als Kunde eigenständig oder
  • Meldung an den Kundenbetreuer Ihrer Bankfiliale
  • Nach Angabe von IBAN und BIC sowie der Kartenfolgenummer erfolgt automatisch die Sperre Ihrer Karte.
  • Bei Verlust oder Diebstahl der Karte muss zusätzlich eine polizeiliche Meldung erfolgen.
     

Möglichkeiten der Kontaktaufnahme
Persönlich: zu den jeweiligen Banköffnungszeiten
Schriftlich: Mail an austrian@anadibank.com
Telefonisch: +43 (0)50202 0
Außerhalb der Banköffnungszeiten steht Ihnen auch der 24 Stunden Sperrnotruf unter folgenden Telefonnummern zur Verfügung:
Sperr-Notruf im Inland: 0800 20488 00 gebührenfrei
Sperr-Notruf im Ausland +43 (0)1 20488 00 gebührenpflichtig
 
Sperre der Kreditkarte
card complete Kreditkarten PayLife Keditkarten
Tel.: +43 (0)1 71111 770 PayLife Service Center
Tel.: 059906 - 4500
Fax: +43 (0)1 71111 559 E-Mail: paylife24@paylife.at
 
Wann erhalte ich beim Online-Konto eine Kreditkarte?

Auf Wunsch beantragen Sie Ihre Kreditkarten nach drei Gehalts/Lohn/Pensionseingängen - wenden Sie sich dazu an austrian@anadibank.com.

Wie hoch ist der Verfügungsrahmen der Kreditkarten?

Der Verfügungsrahmen der PayLife Classic Kreditkarte beträgt EUR 2.200,00 monatlich und ist auf Ihrer Monatsrechnung ersichtlich. Eine Erhöhung des Rahmens ist nicht möglich.

Welchen Versicherungsschutz bietet Ihnen die PayLife Classic Karte?

Die Einkäufe mit Ihrer PayLife Classic Karte sind versichert – 45 Tage ab Kauf und weltweit. Weiters haben Sie ein PayLife Classic Reiseschutzpaket inkludiert. Dieser garantiert Ihnen Hilfe bei Notfällen im Ausland (z.B. Krankenvorsorge, Krankenrücktransport oder Sonderrückreisen nach Österreich). Für einen umfassenden Schutz können Sie den 3-fach Reiseschutz zukaufen.

Wer kann ein Online-Festgeld eröffnen?

Voraussetzungen für die Kontoeröffnung:

  • natürliche Person
  • vollendetes 18. Lebensjahr
  • Deviseninländer
  • Hauptwohnsitz in Österreich
  • zur Identifizierung geeigneter, gültiger Lichtbildausweis 
     
Online-Festgeld, was ist das?

Das Online-Festgeld ist eine befristete Einlage mit einer einmaligen Einzahlung von zumindest EUR 1.000,- und maximal EUR 500.000,- am Anfang der Laufzeit mit einem festen Zinssatz für die vereinbarte Laufzeit. Pro Kunde und Festgeld-Aktion gilt eine Obergrenze von EUR 500.000,-.

Wann wird die Festgeldeinlage umgebucht?

Sobald wir Ihre persönlichen Eröffnungsunterlagen vollständig erhalten und überprüft haben, erfolgt die Freischaltung des Anadi Online-Festgeldes und des Festgeld-Verrechnungskontos. Nach der Freischaltung machen wir einen Einzug von Ihrem angegebenen Referenzkonto und buchen Ihr Geld auf das Festgeld-Verrechnungskonto. Danach erfolgt eine Umbuchung Ihres Geldbetrages vom Festgeld-Verrechnungskonto auf das Anadi Online-Festgeld.

Sind Ein- und Auszahlungen während der Laufzeit am Online-Festgeld möglich?

Nein, während der Laufzeit sind Ein- und Auszahlungen auf das Online-Festgeld nicht möglich.

Kann ein Anadi Online-Festgeld auch für eine Firma oder einen Verein eröffnet werden?

Nein, das Online-Festgeld kann nur von natürlichen Personen eröffnet werden.

Wie werden die Zinsen beim Online-Festgeld verrechnet?

Das Guthaben wird für die Dauer der vereinbarten Laufzeit mit dem vereinbarten Zinssatz verzinst. Die Verzinsung beginnt mit der Gutschrift des Anlagebetrages auf dem Anadi Online-Festgeld und endet mit dem letzten Tag der vereinbarten Laufzeit. Das Anadi Online-Festgeld wird nach jedem voll abgelaufenen Jahr ab dem Zeitpunkt der Gutschrift des Anlagebetrages am Anadi Online-Festgeld mit Zinszuschreibung für das jeweils vergangene Jahr abgeschlossen.

Welche Voraussetzungen gibt es für die Eröffnung eines Online-Festgeld?

Voraussetzungen für die Eröffnung eines Online-Festgeld
Voraussetzung für die Eröffnung eines Online-Festgeldes ist das Bestehen eines Kontos im Rahmen des Online-Sparens sowie der Abschluss einer „Vereinbarung zur Teilnahme am Internetbanking". Im Zuge der Eröffnung  eines Anadi Online-Festgeldes wird ein Konto im Rahmen des Online-Sparens (Festgeld-Verrechnungskonto) eröffnet, über das Ihr Online-Festgeld abgewickelt wird.

Sämtliche Zahlungsströme im Zusammenhang mit dem Online-Festgeld (wie z.B. die Anfangsbuchung, Zinszahlung, sowie Rückzahlung am Laufzeitende) werden über das Festgeld-Verrechnungskonto abgewickelt. Das Festgeld-Verrechnungskonto muss für die Laufzeit abgeschlossener Online-Festgelder bestehen bleiben. Das Festgeld-Verrechnungskonto darf vor Ablauf und Abrechnung eines laufenden Online-Festgeldes nicht aufgelöst werden.

Im Rahmen der Online-Kontoeröffnung ist es notwendig, ein Referenzkonto bei einer Fremdbank anzugeben, von welchem ein automatischer einmaliger Einzug auf das Festgeld-Verrechnungskonto über die gewünschte Summe des Online-Festgeldes vorgenommen wird. Konnte der Einzug erfolgreich durchgeführt werden, so erfolgt automatisch eine Umbuchung des eingezogenen Betrages vom Festgeld-Verrechnungskonto auf das Online-Festgeldkonto und die Verzinsung beginnt zu laufen. Damit der Einzug erfolgreich durchgeführt werden kann, hat der Kunde am Referenzkonto für entsprechende Deckung zu sorgen.

Konnte der Einzug mangels Deckung nicht durchgeführt werden, so werden wir Sie darüber informieren. Bitte sorgen Sie binnen 14 Tagen nach Erteilung des Auftrages zur Anlage eines Online-Festgeldes am Festgeld-Verrechnungskonto für entsprechende Deckung, sonst kommt der Vertrag nicht zustande und das Online-Festgeld wird gelöscht.

Wie sicher ist mein Kapital am Online-Festgeld?

Welche Einlagen sind von der Einlagensicherung erfasst?
Grundsätzlich sind sämtliche Guthaben auf allen verzinsten oder unverzinsten Konten oder Sparbüchern, wie z.B. Gehalts und Pensionskonten, sonstige Girokonten, Festgelder, Kapitalsparbücher oder täglich fällige Sparbücher, erstattungsfähig.

Bis zu welchem Betrag ist mein Guthaben gesichert?
Ihr Guthaben (samt Zinsen) ist bis zu einem Auszahlungshöchstbetrag von EUR 100.000,- pro Kreditinstitut und pro Person gesichert. Dieser Schutz besteht unabhängig von der Anzahl der Konten bzw. Sparbücher bei dem betroffenen Institut. Die Einlagensicherung gilt daher pro Einleger und pro Kreditinstitut. Da die Einlagensicherung auf jedes Kreditinstitut mit eigener Bankkonzession abstellt ist es unerheblich, ob Kreditinstitute derselben Kreditinstitutsgruppe angehören (ein übergeordnetes Kreditinstitut mit Sitz in Österreich ist mehrheitlich an einem anderen Kreditinstitut beteiligt): Guthaben bei jeder dieser Banken sind unabhängig voneinander pro Einleger bis zu einem Auszahlungshöchstbetrag von EUR 100.000,-- gesichert.

Was sind zeitlich begrenzt gedeckte Einlagen?
In bestimmten Fällen können Sie bei der Sicherungseinrichtung innerhalb von 12 Monaten nach Eintritt des Sicherungsfalls den Antrag stellen, dass Ihr Guthaben über den generellen Höchstbetrag von EUR 100.000,-- hinaus bis insgesamt EUR 500.000,-- zu erstatten ist. Dazu müssen Sie der Sicherungseinrichtung nachweisen, dass Ihre Einlage entweder - aus Immobilientransaktionen im Zusammenhang mit privat genutzten Wohnimmobilien stammt, oder - gesetzlich vorgesehene soziale Zwecke erfüllt und an bestimmte Lebensereignisse von Ihnen anknüpft, wie etwa Heirat, Scheidung, Pensionsantritt, Kündigung, Entlassung, Invalidität oder Tod, oder - auf der Auszahlung von Versicherungsleistungen oder Entschädigungszahlungen für aus Straftaten herrührende Körperschäden oder falscher strafrechtlicher Verurteilung beruht. In allen Fällen muss der Sicherungsfall innerhalb von zwölf Monaten nach Gutschrift des Betrags oder nach dem Zeitpunkt, ab dem diese Einlage auf rechtlich zulässige Weise übertragen werden kann, eintreten.

Gibt es einen Selbstbehalt?
Nein. Bei der Einlagensicherung gibt es weder bei natürlichen Personen noch bei nicht-natürlichen Personen einen Selbstbehalt.

Sind auch meine Zinsansprüche gesichert?
Ja. Auch die vom Kreditinstitut bis zum Eintritt des Sicherungsfalls für Ihr Guthaben zu zahlenden Zinsen sind von der Einlagensicherung umfasst und werden in den Auszahlungshöchstbetrag eingerechnet.

Kann mein Guthaben sowohl als gedeckte Einlage im Rahmen der Einlagensicherung als auch als sicherungspflichtige Forderung aus Wertpapiergeschäften im Rahmen der Anlegerentschädigung entschädigt werden?
Nein. Ein Anspruch auf doppelte Entschädigung besteht nicht. Forderungen aus Guthaben von Konten, die sowohl als gedeckte Einlage als auch als sicherungspflichtige Forderung aus Wertpapiergeschäften entschädigt werden könnten, sind im Rahmen der Einlagensicherung zu entschädigen. Bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme können Ansprüche aus Einlagensicherung und Anlegerentschädigung unabhängig voneinander geltend gemacht werden, eine Zusammenrechnung findet nicht statt.

Weitere Antworten auf Ihre Fragen finden Sie in den häufigen Fragen.

Ab welchen Betrag kann ich ein Online-Festgeld eröffnen?

Das Online-Festgeld ist eine befristete Einlage mit einer einmaligen Einzahlung von zumindest EUR 1.000,- und maximal EUR 500.000,- (pro Kunde und Online-Festgeld Tranche) am Anfang der Laufzeit mit einem festen Zinssatz für die vereinbarte Laufzeit.

Welche Möglichkeiten habe ich am Ende der Laufzeit?

Am Ende der Laufzeit steht Ihnen Ihr veranlagtes Kapital inklusive Zinsen abzüglich KESt auf Ihrem Festgeld-Verrechnungskonto zur Verfügung.

  • Sie sparen flexibel mit dem Online-Sparen weiter, so können Sie täglich über Ihr Geld verfügen
  • Sie eröffnen ein neues Online-Festgeld mittels Internetbanking oder
  • Sie beheben das Sparguthaben durch eine Internetbanking Überweisung auf Ihr Referenzkonto.
Kann ich vorzeitig kündigen?

Rückzahlungen vor Ende der Laufzeit sind nicht gestattet. Für den Fall, dass die Anadi Bank dennoch einer vorzeitigen Rückzahlung zustimmt, wird jener von einer gänzlichen Rückzahlung betroffene EUR-Betrag mit dem im Einzelauftrag vereinbarten Zinssatz von 0,05 % p.a. abzüglich KESt für die tatsächlich eingehaltene Laufzeit verzinst.

Was ist beim Referenzkonto zu beachten?

Das von Ihnen beim Kontoeröffnungsantrag angegebene Referenzkonto muss für den Zahlungsverkehr freigegeben sein, das heißt es darf sich um kein Sparkonto handeln und es darf keine Sperre aufweisen.

 
Wo erfahre ich, dass die Information an den Zahlungspartner erfolgreich versendet worden ist?

Sie können anhand der Zusammenfassung Ihres Kontowechsels (.pdf) nachvollziehen, wann Qwist GmbH die Benachrichtigungsschreiben über Ihre neue Bankverbindung an Ihre Zahlungspartner versendet hat.

Was passiert, wenn ich eine Lastschrift manuell „ignoriere“?

Sie geben Qwist GmbH damit den Hinweis, dass Sie den ausgewählten Zahlungsempfänger eigenständig über Ihren Kontowechsel informieren möchten. Es wird kein Benachrichtigungsschreiben erstellt und versendet.

Was passiert, wenn der Saldo bei Kontoschließung negativ ist?

Da die abgebende Bank die Kontoschließung nicht annehmen wird, solange Ihr Kontosaldo negativ ist, empfehlen wir Ihnen, den negativen Betrag vor der Kontoschließung auszugleichen.

Ich möchte mein Konto doch nicht schließen und habe schon auf „Benachrichtigungen“ geklickt. Was nun?

In diesem Fall ist der Kontoschließungsbrief bereits versandt, kontaktieren Sie daher Ihre alte Bank umgehend. Sollte Ihr Konto aufgrund Ihres erteilten Auftrages bereits aufgelöst worden sein, können Sie einen neuen Girokontovertrag abschließen.

Wie sicher sind meine Daten?

Die Übertragung aller im Rahmen des Kontowechsel-Service eingegebenen Daten erfolgt über eine SSL-Verschlüsselung, um diese vor Missbrauch durch Dritte zu schützen. Qwist GmbH stellen sicher, dass Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich zu dem jeweils angegebenen Zweck erhoben, verarbeitet und verwendet werden.

Wie kann ich meine Daten wieder aus dem Online-Kontowechsel-Service löschen?

Als Nutzer des Online-Kontowechsel-Service von Qwist GmbH haben Sie das Recht auf Löschung nicht mehr erforderlicher Daten, die keiner Aufbewahrungsfrist unterliegen oder deren Speicherung unzulässig ist. Sie können jederzeit für die Zukunft wiedersprechen, dass Qwist GmbH Ihre Daten für den Kontowechsel nutzen darf. Hierzu genügt es, wenn Sie eine formlose Mitteilung an folgende Adresse schicken: Qwist GmbH, Anna-Louisa-Karsch-Straße 2, 10178 Berlin, service@finreach.com senden. Nach Erhalt der Mitteilung werden Ihre Daten unverzüglich gelöscht.